Offene Sprechstunde Rathausmarkt 19
Patienteninformation zum Terminservice- und Versorgungsgesetz
Wir sind über das am 14.03.2019 verabschiedete Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtet, Ihnen eine offene Sprechstunde anzubieten.
Bei dem vom Gesetzgeber definierten Konzept der offenen Sprechstunde ist von Kassenarzt-Praxen ein bestimmter Zeitraum festzulegen, in dem die Patienten ohne vorherige Terminanmeldung oder Terminabstimmung in der Praxis untersucht oder behandelt werden können.
So sind grundversorgende Fachärzte wie Augenärzte und Orthopäden verpflichtet, seit 1. September 2019 mindestens fünf offene Sprechstunden in der Woche anzubieten.
Kommen Sie gerne in unserer offene Sprechstunde
Montags-Freitags von 8-9 Uhr
Bitte befinden Sie sich rechtzeitig zu dieser Sprechstunde bei uns ein. Natürlich müssen wir ab einer gewissen Anzahl der Patienten diese offene Sprechstunde schließen, um allen Patienten gerecht zu werden. Insofern gilt tatsächlich - wer zuerst kommt - wird auch zuerst angenommen und behandelt. Dies hat der Gesetzgeber so gewollt und bisher klappt dies auch sehr gut.